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FAQ

  • Kann mit der Kreditkarte Bargeld abgehoben werden?

    Ja, Bargeldbezüge sind an Geldausgabeautomaten und Bankschaltern möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, in der Schweiz und in Europa eine Debitkarte (Maestro/EC) zu verwenden, da die Kommissionen meist wesentlich tiefer sind. Erfahrungsgemäss sind die zusätzlich anfallenden Kosten an Bankschaltern am höchsten.

  • Worauf muss ich achten, wenn ich mich für längere Zeit im Ausland aufhalte?

    Achten Sie darauf, dass das Verfallsdatum der Karte über den Zeitraum bis zu Ihrer Rückkehr gültig ist. Machen Sie sich im Vorfeld Gedanken, wie Ihnen die Monatsauszüge zugestellt oder nachgeschickt werden können, damit Sie die Zahlungen in Auftrag geben und die Karteneinsätze kontrollieren  können. Wir empfehlen Ihnen die Zusatzdienstleistung Onlineaccess, mit welcher Sie weltweit über das Internet auf Ihre Daten zugreifen können.

  • Kann ich mit einer zusätzlichen Zahlung die Verfügbarkeit meiner Karte für einen gewissen Zeitraum (bsp. Ferien) erhöhen?

    Verwenden Sie hierfür einfach den dem Monatsauszug beigefügten Einzahlungsschein.

  • Wie muss ich vorgehen, wenn ich die Ausgabenlimite erhöhen will?

    Die verschiedenen Kreditkartenanbieter stellen hierfür auf Ihren Websites vorgefertigte Formulare bereit.In Notfällen oder für vorübergehende, provisorische Erhöhungen nehmen Sie bitte mit der Hotline der Anbieter Kontakt auf.

  • Welche Vorteile bietet das Lastschriftverfahren (LSV/Debit Direct)?

    Mit dieser kostenlosen Dienstleistung werden die Monatsauszüge am Fälligkeitsdatum automatisch via Ihr Bank- oder Postkonto beglichen. Die Monatsauszüge erhalten Sie weiterhin per Post, damit Sie die Kontrolle über Ihre Kartentransaktionen behalten. Bei Unstimmigkeiten können Sie innert 30 Tagen  von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

  • Bis wann ist meine Kreditkarte gültig und zu welchem Zeitpunkt wird Sie ersetzt?

    Bis zum letzten Tag des auf der Karte angegebenen Monats des Verfalldatums können Sie Ihre Kreditkarte verwenden, die neue Karte wird Ihnen automatisch im Verlauf des Verfallmonats zugestellt.

  • Falls meine Kreditkarte missbräuchlich verwendet wurde, wozu bin ich verpflichtet?

    Bitte lesen Sie die gebotenen Vorsichtmassnahmen und Sorgfaltspflichten der jeweiligen Kartenanbietern aufmerksam durch, wenn Ihrerseits kein Fehlverhalten festgestellt wird, ist der Selbstbehalt üblicherweise auf 100 CHF angesetzt.

  • Wie muss ich mich bei Verdacht auf Kartenmissbrauch verhalten?

    Erstatten Sie Anzeige bei den Behörden und leiten Sie eine Kopie an den Kreditkartenanbieter weiter. Die Transaktionen werden nun vorübergehend storniert, eine Untersuchung des Falls wird eingeleitet.

  • Bei LSV/Debit Direct, was geschieht, wenn der Kontostand nicht ausreicht, um den Monatsauszug zu begleichen?

    Der Kreditkartenanbieter wird Sie darüber schriftlich in Kenntnis setzen, somit können Sie die Zahlung mit einem Einzahlungsschein vornehmen, allerdings wird für diese Benachrichtigung eine Gebühr für die Administrativkosten verrechnet (üblicherweise 20CHF).

  • Wie muss ich vorgehen, wenn ich die Kreditkarte kündigen möchte?

    Wenden Sie sich an den entsprechenden Anbieter, die Kündigung muss schriftlich und per Einschreiben vorgenommen werden.

  • Wie verhalte ich mich im Notfall?

    Wenden Sie sich bei Kartenverlust, Diebstahl, Karteneinzug oder wenn Sie feststellen, dass die Karte nicht einwandfrei funktioniert, unverzüglich bei dem Anbieter Ihrer Kreditkarte.

  • Was gilt es beim Gebrauch des PIN-Codes zu beachten?

    Sie erhalten den PIN-Code mit separater Post. Danach können Sie diesen jederzeit an einem Geldausgabeautomaten in der Schweiz auf eine Zahlenkombination Ihrer Wahl ändern. Bitte vermeiden Sie aus Sicherheitsgründen leicht zu erratende Kombinationen wie Auto-, Telefonnummer oder das Geburtsdatum sowie das Notieren oder die Weitergabe an Drittpersonen.

    Wenn Sie im letzten Monat des Verfallsdatums die neue Karte erhalten werden, wird auch diese bereits mit demselben PIN-Code verwendet werden können.

  • Was muss bei einem Umzug in der Schweiz bedacht werden?

    Teilen Sie dem Kreditkartenanbieter so früh wie möglich die neue Adresse mit, hierfür stellen die Anbieter vorgefertigte Formulare zur Verfügung.

  • Welches sind die Sorgfaltspflichten bezüglich meiner Kreditkarte, wie kann ich zu deren Schutz beitragen?

    Lesen Sie die betreffenden Vorgaben der Anbieter aufmerksam durch.
    Allgemein gilt:
    - Setzen Sie nach Erhalt der Karte Ihre Unterschrift auf den dafür vorgesehenen Streifen.
    Überprüfen Sie regelmässig das Vorhandensein Ihrer Karte.
    - Wenn Sie die Karte am Automaten einsetzen, lassen Sie sich nicht ablenken und seien Sie besonders vorsichtig in grossen Menschenmengen.
    - Ersetzen Sie den zugesandten PIN-Code durch eine selbst gewählte Zahlenkombination.
    - Überlassen Sie die Karte nie anderen Personen, auch nicht Familienangehörigen oder Freunden, dasselbe gilt für die Kartennummer.

  • Was muss bei einem Wegzug aus der Schweiz bedacht werden?

    Kontaktieren Sie den Kreditkartenanbieter telefonisch, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

  • Welche Nummern und Codes sind auf der Karte abgebildet?

    Auf der Vorderseite finden Sie die sechzehnstellige Kartennummer und das Verfalldatum, auf der Rückseite den dreistelligen CVC/CVV Sicherheitscode.

  • Wofür steht der Begriff Prepaid-Karte?

    Diese Karte muss vorgängig aufgeladen werden, die entsprechende Summe steht danach für Einkäufe zur Verfügung. Da auch die maximale Limite fixiert ist, kann diese Karte an einem weit grösseren Kundenkreis wie z.B. noch nicht volljährigen Personen oder Studenten angeboten werden.

    Den Kartensaldo können Sie bequem online oder gegen Gebühr telefonisch abfragen.

  • Teilzahlung

    Einige Kreditkarteninstitute bieten die Möglichkeit an, offene Rechnungen in Raten zurückzuzahlen. Natürlich ist die Teilzahlungsvariante mit teilweise hohen Zinsen verbunden. Ob sich diese Variante lohnt ist fraglich. Will man jedoch von dieser Variante Gebrauch machen  und nicht den gesamten offenen Betrag zurückzahlen, hat man die Möglichkeit beim Kreditkarteninstitut einen sogenannten Kredit zu beanspruchen.

  • Kreditkarten - Reiseunfallversicherung

    Wer Ferien oder Geschäftsreisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durch Kreditkarte bezahlt, ist je nach Kreditkarteninstitut eine Reiseversicherung miteingeschlossen. Was genau beim jeweiligen Kreditkarteninstitut zum Thema „Reiseunfallversicherung“ eingeschlossen ist, entnimmt man am besten unter der Rubrik Detailbedingungen oder unter den AGBs des Kreditkarteninstitutes.